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Geregelte Waldweide - Perspektiven für das Mittelland?

Motive, Konzept und Hypothesen des Forschungsprojektes

Ausgangslage

In kaum einem anderen Land ist in Forst- und Jagdkreisen die Ablehnung gegenüber einer Beweidung von Wäldern so fundamental und weit verbreitet wie in der Schweiz. Die schlechte Reputation ist zu einem guten Teil historisch zu verstehen, war doch die Beweidung (oder Überweidung) von Wäldern in den vorigen Jahrhunderten massgeblich am teilweise Existenz bedrohenden Niedergang des Waldes in der Schweiz beteiligt. Seit über 100 Jahren ist das Vieh dank der strengen und damals fortschrittlichen Forstgesetzgebung aus weiten Teilen unseres Waldes vollständig verschwunden.

Die Situation der Wälder, ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ebenso wie die Ziele, die wir heute mit dem Wald verbinden, haben sich seit der Einführung des Waldweideverbotes jedoch tief greifend verändert. Der Holzvorrat und die Waldfläche steigen immer höher über die historischen Höchstmarken hinaus. Denn grosse Teile des Waldes lassen sich heute kaum mehr wirtschaftlich nutzen. Während die wirtschaftliche Bedeutung des Waldes entsprechend abgenommen hat, wird der Wald als einer der letzten, grossflächig verhältnismässig wenig beeinträchtigten Lebensräume der Schweiz für die Erholung und als Refugium für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten immer wichtiger.

Den höchsten Erholungswert und die grösste Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten, vor allem aber von gefährdeten Arten weisen lichte Wälder auf. Dichte, zu wenig genutzte Wälder dagegen sind für viele und besonders für gefährdete und seltene Arten nicht attraktiv. Deshalb laufen heute in einigen Regionen der Schweiz Bemühungen, um wieder vermehrt lichte Wälder zu schaffen.

Lösungsperspektiven

Die wirtschaftlich günstigste und zugleich eine biologisch wertvolle Methode, nachhaltig Licht in den Wald zu bringen, könnte die (geregelte) Beweidung sein. Diese Perspektive wird seit einigen Jahren in Deutschland intensiv erforscht. Allerdings haben die dafür angewendeten Weideformen nur wenig gemeinsam mit der frühern, für die Degeneration des Waldes mitverantwortlichen Waldweide, deretwegen diese Nutzungsform in der Schweiz verboten wurde. Vielmehr handelt es sich um genau geregelte, extensive Beweidungsregimes.

Die Waldweide-Diskussion hat nun auch die Schweiz erfasst. Wir hatten mit dem vom Kanton Zürich abgelehnten Waldweide-Forschungsprojekt vor, zu dieser Diskussion mit wissenschaftlich fundierten Daten, mit Experimenten und mit der Entwicklung von sinnvollen Weideformen einen Beitrag zu leisten und Grundlagen für neue Wege einer nachhaltigen Waldnutzung bereitzustellen.

Das Projekt war auf 10 ha Buchenwald des Landwirtschaftsbetriebes Litzibuch geplant. Vorgesehen war eine geregelte, extensive Beweidung bei gleichzeitiger Produktion von Werthölzern in einem mit gezielten Eingriffen stark aufgelichteten, hain-ähnlichen Baumbestand.

Hypothesen des Projektes

Das auf zunächst 4 Jahre angelegte Forschungsprojekt bezweckte, in für das Schweizerische Mittelland typischen Buchenwaldstandorten folgende Hypothesen zu prüfen:
I) eine ökologisch-landschaftliche, die davon ausgeht, dass die geregelte Waldweide in der vorgesehenen Form zu einer massgeblichen Erhöhung der Biodiversität und der landschaftsästhetischen Qualität führt,
II) eine ökonomische, die von einer Verbesserung der futterbaulichen Situation auf dem Betrieb ausgeht, indem durch die Ausdehnung der Weidefläche und die Produktion bisher fast fehlenden rohfaserreichen Futters die betriebseigene Futterbasis verbessert und bedarfsgerechter ausgerichtet werden kann; zudem soll die Vermutung geprüft werden, dass über die Produktion von lichtbedürftigen Wertholzarten im Wald eine Nutzungsdiversifizierung erreicht werden kann, die ökonomisch ebenso interessant oder interessanter ist als die bisherige Form der Waldnutzung.
III) eine waldbauliche, bei der wir davon ausgehen, dass die Auflichtung und sorgfältige Beweidung des bestehenden (vorwiegend Plenter- und Hoch-)Waldes zu einem neuen, naturnahen Waldbild und einem stabilen Wald-Ökosystem führt,
IV) eine ethologische, bei der wir annehmen, dass durch die Waldweide den Pferden und dem Rindvieh ein besonders artgerechter, weil Deckung und Strukturvielfalt aufweisender Weidegrund mit vielfältigem Nahrungsangebot zur Verfügung gestellt werden kann.

Das Forschungsgesuch enthält eine ausführliche Begründung dieser Hypothesen aufgrund einer Literaturrecherche.

Versuchsstandort und Forschungskonzept (Zusammenfassung)

Als Versuchsstandort wurde der Forschungs- und Landwirtschaftsbetrieb Litzibuch ob Birmensdorf/ZH vorgesehen. Aufgrund der vollständigen Arrondierung der Betriebsflächen und der ökologisch unterschiedlichen, für das Mittelland typischen Buchenwaldstandorte eignet sich der Betrieb gut für das Projektvorhaben.

Das Versuchskonzept sah folgendes vor: Auf zwei je 4-5 ha umfassenden Waldstücken werden zwei Beweidungsregimes sowie zwei beweidungsfreie Waldnutzungsformen in ökologischer und ökonomischer Hinsicht miteinander verglichen. Dazu werden die beiden Waldstücke je in zwei ungefähr gleich grosse Koppeln mit unterschiedlichen Be-weidungsregimes geteilt. Innerhalb jeder Koppel werden 2 Dauerflächen von 10x10 m2 ausgezäunt und die Vegetationsentwicklung ohne Beweidung verfolgt (Vergleichsparzelle "offener Wald, unbeweidet"). Als weitere, ausgezäunte Dauerfläche von 10x10m2 wird eventuell noch eine Variante "von Hand ausgemäht" (Simulation einer "Beweidung" ohne Tritt) eingeführt, ebenfalls in zwei Wiederholungen pro Koppel. Als Referenzfläche (0-Parzelle "bestehender Hochwald, unbeweidet") dient der umliegende, normal bewirtschaftete Hochwald. Die ökonomischen und ökologischen Parameter (Ertrag/Zuwachs, Vegetationsstruktur, Artenzusammensetzung, Bodenentwicklung, Verbiss) werden auf je 4 zufallsverteilten Stichprobenflächen erhoben, die verhaltensbezogenen Parameter zu bestimmten Zeitpunkten auf der ganzen Fläche (Frassverhalten, Bewegungsmuster).
Da sich nur in einem lichten Wald eine Krautschicht mit einem stabilen Wasen ausbildet, der sinnvoll beweidet werden kann, wird der bestehende, für die Beweidung vorgesehene Hochwald mehr oder weniger stark ausgelichtet. Die Bestandesdichte soll dabei je nach Ausgangsbestockung variabel sein und von einem weitgehend geschlossenen Kronendach bis zu weitgehend freistehenden Einzelbäumen reichen, wobei der durchschnittliche Kronenschluss 40-60% betragen soll. Im Hochwaldbereich sollen primär ökonomisch wie ökologisch wertvolle Stämme - vor allem Eichen, Eschen, Buchen, Feldahorne - stehen bleiben. Im Bereich des in Abschnitt 4 beschriebenen jüngeren Fichtenreinbestandes, der fast ohne Unterwuchs ist, wird ein Kahlschlag vorgesehen mit nachfolgender Pflanzung von Wertholzarten (v.a. Zwetschgen und Birne, in kleinem Umfang auch Walnuss, Kirsche und Speierling; einzelstammweise Einzäunung).
Beweidungsregime 1: Bestossung mit 2 GVE/ha, jeweils zweimal jährlich über je zwei Wochen im Mai und September, im Mai mit leichten, 1-2-jährigen Rindern, im September mit Pferden.
Beweidungsregime 2: Jährlich einmalige Bestossung mit 2 GVE/ha über 4-5 Wochen zwischen Ende Juni und Anfangs August, Rinder/Pferde gemischt.
Grundsätzlich soll nur bei genügend abgetrockneten Bodenverhältnissen beweidet werden, d.h. vor dem Auftreten von Bodenschäden - nach einer noch zu erstellenden Definition - die Weideperiode unterbrochen oder besonders vernässte Stellen kurzzeitig ausgezäunt werden. Dieser Massnahme kommt besondere Bedeutung zu, da einzelne Waldstandorte leicht vernässt sind und als verdichtungsgefährdet gelten. Die dauernd vernässten Waldbereiche werden ganz von einer Beweidung ausgeschlossen.
Da unklar ist, inwieweit eine Selbstbegrünung bzw. Umwandlung der Krautschicht in einen beweidbaren Pflanzenbestand vonstatten geht (nur langsame Einwanderung der Arten wahrscheinlich), sollen einzelne Bereiche über eine Heugrassaat mit Schnittmaterial aus der Umgebung begrünt werden.
Der Gehölz-Jungwuchs soll während der vorgesehenen ersten Projektperiode von 4 Jahren nicht ausgezäunt werden, da davon ausgegangen wird, dass mit dem vorliegenden Weideregime in genügendem Masse eine Verjüngung des Waldes sichergestellt ist.
Eine einfache, saisonale Einzäunung mit Elektrodraht soll mit mehreren Personendurchgängen versehen werden und für das Wild passabel sein (Konzept gemäss Erfahrungen aus Deutschland).


Gesetzliche Situation

Was die rechtlichen Aspekte anbelangt, ist das Vorhaben im Sinne einer Ausnahmeregelung mit dem neuen Waldgesetz grundsätzlich kompatibel. Im Bundesgesetz über den Wald vom 4.10.91 als Waldfunktionen die Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion genannt (Art. 1 Absatz 1c); "Weidwälder, bestockte Weiden (Wytweiden) und Selven" explizit zum Wald gerechnet (Art. 2). Somit kann die Nutzung von Weidewäldern grundsätzlich im Rahmen des Waldgesetzes geregelt werden, sofern die Waldfunktionen nicht beeinträchtigt werden.
Im Zürcher Waldgesetz vom 7.6.98 wird unter § 10 die Waldweide zwar unter den unzulässigen "nachteiligen Nutzungen" aufgeführt. "Aus wichtigen Gründen können solche Nutzungen (jedoch) bewilligt werden. Die Bewilligung wird widerrufen, wenn die Erfüllung der Waldfunktionen gefährdet ist." Ähnlich lautet § 13 im Waldgesetz des Kantons Aargau vom 1.7.1997:

Nachteilige Nutzungen
1 Die Waldweide, das Niederhalten von Bäumen sowie Ablagerungen gehören zu den unzulässigen nachteiligen Nutzungen (Art. 16 WaG). Das Gleiche gilt für das Reiten und das Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen.
2 Ausnahmsweise können diese und andere nachteilige Nutzungen aus wichtigen Gründen durch die vom Regierungsrat bezeichnete Behörde unter der Voraussetzung bewilligt werden, dass sie mit den Zielen des Gesetzes im Einzelfall vereinbar sind.
Diese Ziele werden in § 1 und 2 näher umschrieben:
§ 1
1 Dieses Gesetz dient als Grundlage für den Vollzug der Bundesgesetz-gebung und für die Verwirklichung der kantonalen Wald-, Raum-planungs- und Umweltpolitik.
2 Es hat zum Ziel
a) den Wald zu erhalten, zu schützen und aufzuwerten, namentlich als Teil einer naturnahen, vernetzten Landschaft, als Lebensraum von Tieren und Pflanzen, als Produzent eines nachwachsenden Rohstoffes sowie zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen;
b) zweckmässige Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Nutzung des Waldes zu schaffen;
c) die Nutzung des Waldes als Erholungsraum so zu ordnen, dass die Ruhe im Wald gewahrt bleibt und die anderen Waldfunktionen möglichst wenig beeinträchtigt werden.
§ 2
1 Mit dem Eigentum an Wald sind Verpflichtungen gegenüber der Allgemeinheit verbunden.
2 Die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer achten darauf, dass der Wald seine Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion nachhaltig erfüllen kann.
3 Besondere Leistungen im Bereich der Schutz- und Wohlfahrtsfunktionen werden durch die Nutzniessenden oder die Verursachenden abgegolten.
4 Der Wald ist nach Massgabe des Bundesrechts öffentlich zugänglich. Wer sich darin aufhält, hat ihn zu schonen.

Gemäss den hier zitierten Grundlagen ist davon auszugehen, dass das Vorhaben der versuchsweisen geregelten Waldweide die obgenannten Waldfunktionen, insbesondere was den Inhalt der fettgedruckten Passagen anbelangt, unterstützt und verbessert. Dabei ist anzumerken, dass auch die Produktion von Weidegras als nachwachsender Rohstoff zu bezeichnen ist.


Mögliche Probleme einer Beweidung

Das Gesuch ging im Detail auf mögliche Probleme ein, die sich aus den vorgeschlagenen Beweidungsregimes ergeben können, und schlug Massnahmen vor, wie sie behoben oder minimiert werden können. Als Probleme wurden von den Aemtern in den vorbereitenden Gesprächen genannt und im Gesuch im Detail behandelt:

  • Mögliche Nachteile für Grosswildpopulationen, insbesondere Schalenwild
  • Krankheiten: Eine Reihe von Krankheiten, welche Haustiere befallen, können auf Wildtiere übertragen werden und umgekehrt.
  • Medikamente: Die Nutztiere unterliegen einer veterinärmedizinischen Betreuung. Antibiotika und schwer abbaubaren Entwurmungsmitteln ist bei Rindern und Pferden könnten bei einer Waldweide in den Wald gelangen.
  • Die Waldweide könnte zu einer Verkleinerung der eigentlichen Waldfläche und zu einer Verminderung der Holzproduktion führen
  • Mögliche Schädigung des Waldes durch Verbiss und Bodenverdichtung
  • Mögliche Einschränkung des allgemeinen Betretungsrechtes des Waldes nach ZGB
  • Befürchtung eines Waldweidebooms: Die Bewilligung des Projektes könnte vielen weiteren Waldweidegesuchen Tür und Tor öffnen, da das Interesse der Landwirtschaft an einer Beweidung in vielen Fällen grösser sein dürfte als an einer holzproduktionsorientierten Waldnutzung

Ausblick

Das Vorhaben war das einzige, das Waldweide - eine noch im vorletzten Jahrhundert überall verbreitete Nutzungsform - im Mittelland ausserhalb von Naturschutz-Vorrangflächen evaluieren wollte und sie in einen auch ökonomisch-landwirtschaftlichen Rahmen stellte. Da aufgrund der Entwicklungen im Ausland zu erwarten ist, dass die Waldweide auch in der Schweiz in naher Zukunft breit diskutiert werden wird, war vorgesehen, die Resultate in Veranstaltungen und Publikationen breit zugänglich zu machen. Damit wollte das sorgfältig geplante, institutionell breit mitgetrage Projekt wichtige Grundlagen und Erkenntnisse zu einer heute sehr aktuellen, aber noch weitgehend unbearbeiteten Fragestellung in Bezug auf die nachhaltige Nutzung und Gestaltung der Landschaft beisteuern.










 
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