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Geregelte Waldweide - Perspektiven für das
Mittelland?
Motive, Konzept und Hypothesen
des Forschungsprojektes
Ausgangslage
In kaum einem anderen Land ist in Forst- und Jagdkreisen
die Ablehnung gegenüber einer Beweidung von Wäldern so fundamental
und weit verbreitet wie in der Schweiz. Die schlechte Reputation ist zu
einem guten Teil historisch zu verstehen, war doch die Beweidung (oder
Überweidung) von Wäldern in den vorigen Jahrhunderten massgeblich
am teilweise Existenz bedrohenden Niedergang des Waldes in der Schweiz
beteiligt. Seit über 100 Jahren ist das Vieh dank der strengen und
damals fortschrittlichen Forstgesetzgebung aus weiten Teilen unseres Waldes
vollständig verschwunden.
Die Situation der Wälder, ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
ebenso wie die Ziele, die wir heute mit dem Wald verbinden, haben sich
seit der Einführung des Waldweideverbotes jedoch tief greifend verändert.
Der Holzvorrat und die Waldfläche steigen immer höher über
die historischen Höchstmarken hinaus. Denn grosse Teile des Waldes
lassen sich heute kaum mehr wirtschaftlich nutzen. Während die wirtschaftliche
Bedeutung des Waldes entsprechend abgenommen hat, wird der Wald als einer
der letzten, grossflächig verhältnismässig wenig beeinträchtigten
Lebensräume der Schweiz für die Erholung und als Refugium für
eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten immer wichtiger.
Den höchsten Erholungswert und die grösste Vielfalt
an Pflanzen- und Tierarten, vor allem aber von gefährdeten Arten
weisen lichte Wälder auf. Dichte, zu wenig genutzte Wälder dagegen
sind für viele und besonders für gefährdete und seltene
Arten nicht attraktiv. Deshalb laufen heute in einigen Regionen der Schweiz
Bemühungen, um wieder vermehrt lichte Wälder zu schaffen.
Lösungsperspektiven
Die wirtschaftlich günstigste und zugleich eine biologisch
wertvolle Methode, nachhaltig Licht in den Wald zu bringen, könnte
die (geregelte) Beweidung sein. Diese Perspektive wird seit einigen Jahren
in Deutschland intensiv erforscht. Allerdings haben die dafür angewendeten
Weideformen nur wenig gemeinsam mit der frühern, für die Degeneration
des Waldes mitverantwortlichen Waldweide, deretwegen diese Nutzungsform
in der Schweiz verboten wurde. Vielmehr handelt es sich um genau geregelte,
extensive Beweidungsregimes.
Die Waldweide-Diskussion hat nun auch die Schweiz erfasst.
Wir hatten mit dem vom Kanton Zürich abgelehnten Waldweide-Forschungsprojekt
vor, zu dieser Diskussion mit wissenschaftlich fundierten Daten, mit Experimenten
und mit der Entwicklung von sinnvollen Weideformen einen Beitrag zu leisten
und Grundlagen für neue Wege einer nachhaltigen Waldnutzung bereitzustellen.
Das Projekt war auf 10 ha Buchenwald des
Landwirtschaftsbetriebes Litzibuch geplant. Vorgesehen war
eine geregelte, extensive Beweidung bei gleichzeitiger Produktion von
Werthölzern in einem mit gezielten Eingriffen stark aufgelichteten,
hain-ähnlichen Baumbestand.
Hypothesen des Projektes
Das auf zunächst 4 Jahre angelegte Forschungsprojekt
bezweckte, in für das Schweizerische Mittelland typischen Buchenwaldstandorten
folgende Hypothesen zu prüfen:
I) eine ökologisch-landschaftliche, die davon ausgeht, dass die geregelte
Waldweide in der vorgesehenen Form zu einer massgeblichen Erhöhung
der Biodiversität und der landschaftsästhetischen Qualität
führt,
II) eine ökonomische, die von einer Verbesserung der futterbaulichen
Situation auf dem Betrieb ausgeht, indem durch die Ausdehnung der Weidefläche
und die Produktion bisher fast fehlenden rohfaserreichen Futters die betriebseigene
Futterbasis verbessert und bedarfsgerechter ausgerichtet werden kann;
zudem soll die Vermutung geprüft werden, dass über die Produktion
von lichtbedürftigen Wertholzarten im Wald eine Nutzungsdiversifizierung
erreicht werden kann, die ökonomisch ebenso interessant oder interessanter
ist als die bisherige Form der Waldnutzung.
III) eine waldbauliche, bei der wir davon ausgehen, dass die Auflichtung
und sorgfältige Beweidung des bestehenden (vorwiegend Plenter- und
Hoch-)Waldes zu einem neuen, naturnahen Waldbild und einem stabilen Wald-Ökosystem
führt,
IV) eine ethologische, bei der wir annehmen, dass durch die Waldweide
den Pferden und dem Rindvieh ein besonders artgerechter, weil Deckung
und Strukturvielfalt aufweisender Weidegrund mit vielfältigem Nahrungsangebot
zur Verfügung gestellt werden kann.
Das Forschungsgesuch enthält eine ausführliche
Begründung dieser Hypothesen aufgrund einer Literaturrecherche.
Versuchsstandort und Forschungskonzept (Zusammenfassung)
Als Versuchsstandort wurde der Forschungs- und Landwirtschaftsbetrieb
Litzibuch ob Birmensdorf/ZH vorgesehen. Aufgrund der vollständigen
Arrondierung der Betriebsflächen und der ökologisch unterschiedlichen,
für das Mittelland typischen Buchenwaldstandorte eignet sich der
Betrieb gut für das Projektvorhaben.
Das Versuchskonzept sah folgendes vor: Auf zwei je 4-5
ha umfassenden Waldstücken werden zwei Beweidungsregimes sowie zwei
beweidungsfreie Waldnutzungsformen in ökologischer und ökonomischer
Hinsicht miteinander verglichen. Dazu werden die beiden Waldstücke
je in zwei ungefähr gleich grosse Koppeln mit unterschiedlichen Be-weidungsregimes
geteilt. Innerhalb jeder Koppel werden 2 Dauerflächen von 10x10 m2
ausgezäunt und die Vegetationsentwicklung ohne Beweidung verfolgt
(Vergleichsparzelle "offener Wald, unbeweidet"). Als weitere,
ausgezäunte Dauerfläche von 10x10m2 wird eventuell noch eine
Variante "von Hand ausgemäht" (Simulation einer "Beweidung"
ohne Tritt) eingeführt, ebenfalls in zwei Wiederholungen pro Koppel.
Als Referenzfläche (0-Parzelle "bestehender Hochwald, unbeweidet")
dient der umliegende, normal bewirtschaftete Hochwald. Die ökonomischen
und ökologischen Parameter (Ertrag/Zuwachs, Vegetationsstruktur,
Artenzusammensetzung, Bodenentwicklung, Verbiss) werden auf je 4 zufallsverteilten
Stichprobenflächen erhoben, die verhaltensbezogenen Parameter zu
bestimmten Zeitpunkten auf der ganzen Fläche (Frassverhalten, Bewegungsmuster).
Da sich nur in einem lichten Wald eine Krautschicht mit einem stabilen
Wasen ausbildet, der sinnvoll beweidet werden kann, wird der bestehende,
für die Beweidung vorgesehene Hochwald mehr oder weniger stark ausgelichtet.
Die Bestandesdichte soll dabei je nach Ausgangsbestockung variabel sein
und von einem weitgehend geschlossenen Kronendach bis zu weitgehend freistehenden
Einzelbäumen reichen, wobei der durchschnittliche Kronenschluss 40-60%
betragen soll. Im Hochwaldbereich sollen primär ökonomisch wie
ökologisch wertvolle Stämme - vor allem Eichen, Eschen, Buchen,
Feldahorne - stehen bleiben. Im Bereich des in Abschnitt 4 beschriebenen
jüngeren Fichtenreinbestandes, der fast ohne Unterwuchs ist, wird
ein Kahlschlag vorgesehen mit nachfolgender Pflanzung von Wertholzarten
(v.a. Zwetschgen und Birne, in kleinem Umfang auch Walnuss, Kirsche und
Speierling; einzelstammweise Einzäunung).
Beweidungsregime 1: Bestossung mit 2 GVE/ha, jeweils zweimal jährlich
über je zwei Wochen im Mai und September, im Mai mit leichten, 1-2-jährigen
Rindern, im September mit Pferden.
Beweidungsregime 2: Jährlich einmalige Bestossung mit 2 GVE/ha über
4-5 Wochen zwischen Ende Juni und Anfangs August, Rinder/Pferde gemischt.
Grundsätzlich soll nur bei genügend abgetrockneten Bodenverhältnissen
beweidet werden, d.h. vor dem Auftreten von Bodenschäden - nach einer
noch zu erstellenden Definition - die Weideperiode unterbrochen oder besonders
vernässte Stellen kurzzeitig ausgezäunt werden. Dieser Massnahme
kommt besondere Bedeutung zu, da einzelne Waldstandorte leicht vernässt
sind und als verdichtungsgefährdet gelten. Die dauernd vernässten
Waldbereiche werden ganz von einer Beweidung ausgeschlossen.
Da unklar ist, inwieweit eine Selbstbegrünung bzw. Umwandlung der
Krautschicht in einen beweidbaren Pflanzenbestand vonstatten geht (nur
langsame Einwanderung der Arten wahrscheinlich), sollen einzelne Bereiche
über eine Heugrassaat mit Schnittmaterial aus der Umgebung begrünt
werden.
Der Gehölz-Jungwuchs soll während der vorgesehenen ersten Projektperiode
von 4 Jahren nicht ausgezäunt werden, da davon ausgegangen wird,
dass mit dem vorliegenden Weideregime in genügendem Masse eine Verjüngung
des Waldes sichergestellt ist.
Eine einfache, saisonale Einzäunung mit Elektrodraht soll mit mehreren
Personendurchgängen versehen werden und für das Wild passabel
sein (Konzept gemäss Erfahrungen aus Deutschland).
Gesetzliche Situation
Was die rechtlichen Aspekte anbelangt, ist das Vorhaben
im Sinne einer Ausnahmeregelung mit dem neuen Waldgesetz grundsätzlich
kompatibel. Im Bundesgesetz über den Wald vom 4.10.91 als Waldfunktionen
die Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion genannt (Art. 1 Absatz 1c);
"Weidwälder, bestockte Weiden (Wytweiden) und Selven" explizit
zum Wald gerechnet (Art. 2). Somit kann die Nutzung von Weidewäldern
grundsätzlich im Rahmen des Waldgesetzes geregelt werden, sofern
die Waldfunktionen nicht beeinträchtigt werden.
Im Zürcher Waldgesetz vom 7.6.98 wird unter § 10 die Waldweide
zwar unter den unzulässigen "nachteiligen Nutzungen" aufgeführt.
"Aus wichtigen Gründen können solche Nutzungen (jedoch)
bewilligt werden. Die Bewilligung wird widerrufen, wenn die Erfüllung
der Waldfunktionen gefährdet ist." Ähnlich lautet §
13 im Waldgesetz des Kantons Aargau vom 1.7.1997:
Nachteilige Nutzungen
1 Die Waldweide, das Niederhalten von Bäumen sowie Ablagerungen gehören
zu den unzulässigen nachteiligen Nutzungen (Art. 16 WaG). Das Gleiche
gilt für das Reiten und das Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen.
2 Ausnahmsweise können diese und andere nachteilige Nutzungen aus
wichtigen Gründen durch die vom Regierungsrat bezeichnete Behörde
unter der Voraussetzung bewilligt werden, dass sie mit den Zielen des
Gesetzes im Einzelfall vereinbar sind.
Diese Ziele werden in § 1 und 2 näher umschrieben:
§ 1
1 Dieses Gesetz dient als Grundlage für den Vollzug der Bundesgesetz-gebung
und für die Verwirklichung der kantonalen Wald-, Raum-planungs- und
Umweltpolitik.
2 Es hat zum Ziel
a) den Wald zu erhalten, zu schützen und aufzuwerten, namentlich
als Teil einer naturnahen, vernetzten Landschaft, als Lebensraum von
Tieren und Pflanzen, als Produzent eines nachwachsenden Rohstoffes sowie
zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen;
b) zweckmässige Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Nutzung
des Waldes zu schaffen;
c) die Nutzung des Waldes als Erholungsraum so zu ordnen, dass die Ruhe
im Wald gewahrt bleibt und die anderen Waldfunktionen möglichst wenig
beeinträchtigt werden.
§ 2
1 Mit dem Eigentum an Wald sind Verpflichtungen gegenüber der Allgemeinheit
verbunden.
2 Die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer achten darauf,
dass der Wald seine Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion nachhaltig erfüllen
kann.
3 Besondere Leistungen im Bereich der Schutz- und Wohlfahrtsfunktionen
werden durch die Nutzniessenden oder die Verursachenden abgegolten.
4 Der Wald ist nach Massgabe des Bundesrechts öffentlich zugänglich.
Wer sich darin aufhält, hat ihn zu schonen.
Gemäss den hier zitierten Grundlagen ist davon auszugehen,
dass das Vorhaben der versuchsweisen geregelten Waldweide die obgenannten
Waldfunktionen, insbesondere was den Inhalt der fettgedruckten Passagen
anbelangt, unterstützt und verbessert. Dabei ist anzumerken, dass
auch die Produktion von Weidegras als nachwachsender Rohstoff zu bezeichnen
ist.
Mögliche Probleme einer Beweidung
Das Gesuch ging im Detail auf mögliche Probleme ein,
die sich aus den vorgeschlagenen Beweidungsregimes ergeben können,
und schlug Massnahmen vor, wie sie behoben oder minimiert werden können.
Als Probleme wurden von den Aemtern in den vorbereitenden Gesprächen
genannt und im Gesuch im Detail behandelt:
- Mögliche Nachteile für Grosswildpopulationen,
insbesondere Schalenwild
- Krankheiten: Eine Reihe von Krankheiten, welche Haustiere
befallen, können auf Wildtiere übertragen werden und umgekehrt.
- Medikamente: Die Nutztiere unterliegen einer veterinärmedizinischen
Betreuung. Antibiotika und schwer abbaubaren Entwurmungsmitteln ist
bei Rindern und Pferden könnten bei einer Waldweide in den Wald
gelangen.
- Die Waldweide könnte zu einer Verkleinerung der
eigentlichen Waldfläche und zu einer Verminderung der Holzproduktion
führen
- Mögliche Schädigung des Waldes durch Verbiss
und Bodenverdichtung
- Mögliche Einschränkung des allgemeinen Betretungsrechtes
des Waldes nach ZGB
- Befürchtung eines Waldweidebooms: Die Bewilligung
des Projektes könnte vielen weiteren Waldweidegesuchen Tür
und Tor öffnen, da das Interesse der Landwirtschaft an einer Beweidung
in vielen Fällen grösser sein dürfte als an einer holzproduktionsorientierten
Waldnutzung
Ausblick
Das Vorhaben war das einzige, das Waldweide - eine
noch im vorletzten Jahrhundert überall verbreitete Nutzungsform -
im Mittelland ausserhalb von Naturschutz-Vorrangflächen evaluieren
wollte und sie in einen auch ökonomisch-landwirtschaftlichen Rahmen
stellte. Da aufgrund der Entwicklungen im Ausland zu erwarten ist, dass
die Waldweide auch in der Schweiz in naher Zukunft breit diskutiert werden
wird, war vorgesehen, die Resultate in Veranstaltungen und Publikationen
breit zugänglich zu machen. Damit wollte das sorgfältig geplante,
institutionell breit mitgetrage Projekt wichtige Grundlagen und Erkenntnisse
zu einer heute sehr aktuellen, aber noch weitgehend unbearbeiteten Fragestellung
in Bezug auf die nachhaltige Nutzung und Gestaltung der Landschaft beisteuern.
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